Munition
§ 4
Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schußwaffen bestimmt ist.
Munition
§ 4
Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schußwaffen bestimmt ist.