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§ 4 VPDG-DV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2016

Dokumentation der immateriellen Werte

§ 4

Die „Dokumentation der immateriellen Werte“ der multinationalen Unternehmensgruppe hat zu enthalten:

  1. 1. eine allgemeine Beschreibung der Gesamtstrategie der multinationalen Unternehmensgruppe in Bezug auf Entwicklung, Eigentum und die Verwertung immaterieller Werte, einschließlich der Standorte der wesentlichen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und des Standorts des Forschungs- und Entwicklungsmanagements,
  2. 2. eine Auflistung der für Verrechnungspreiszwecke bedeutsamen immateriellen Werte oder Gruppen immaterieller Werte der multinationalen Unternehmensgruppe, inklusive der Geschäftseinheiten, die deren Eigentümer sind,
  3. 3. eine Auflistung wesentlicher Vereinbarungen zwischen identifizierten verbundenen Unternehmen in Bezug auf immaterielle Werte, einschließlich Kostenumlagevereinbarungen, wesentliche Forschungsdienstleistungsvereinbarungen und Lizenzvereinbarungen,
  4. 4. eine allgemeine Beschreibung der Verrechnungspreispolitik der multinationalen Unternehmensgruppe in Bezug auf Forschung und Entwicklung und immaterielle Werte und
  5. 5. eine allgemeine Beschreibung aller wesentlichen Übertragungen von Rechten an immateriellen Werten zwischen verbundenen Unternehmen der multinationalen Unternehmensgruppe während des betreffenden Veranlagungsjahrs, einschließlich der entsprechenden Geschäftseinheiten, Staaten und Vergütungen.

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