§ 4 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen, Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg

Alte FassungIn Kraft seit 18.6.2005

Lehrgang „Personal- und Organisationsentwicklung“

§ 4.

Die Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg, ist berechtigt, den Lehrgang „Personal- und Organisationsentwicklung“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Personal- und Organisationsentwicklung“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Personal- und Organisationsentwicklerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Personal- und Organisationsentwickler“ zu verleihen.

Schlagworte

Personalentwicklung, Personalentwickler, Personalentwicklerin

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2026

Gesetzesnummer

20004140

Dokumentnummer

NOR40065468

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