§ 4 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2003

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2026

Gesetzesnummer

20002766

Dokumentnummer

NOR40041931

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