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§ 4 UmwG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2007

Firmenfortführung

§ 4.

Führt der Hauptgesellschafter das von der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft betriebene Unternehmen weiter, kann er die bisherige Firma unter den Voraussetzungen des § 22 UGB fortführen.

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2023

Gesetzesnummer

10003417

Dokumentnummer

NOR40070273