§ 4 TGSV

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2006

§ 4

Bestattungskosten

Die Kosten der Bestattung umfassen:

  1. a) die Kosten eines einfachen ortsüblichen Begräbnisses einschließlich der Kosten für eine Überführung innerhalb des Landes oder aus grenznahen Gebieten des In- und Auslandes oder aber
  2. b) die Kosten einer Überführung in das Ausland bis zur Höhe der Kosten eines einfachen ortsüblichen Begräbnisses.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)