§ 4 TGFG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2006

§ 4

Beiträge des Landes Tirol

(1) Das Land Tirol hat an den Fonds Beiträge in folgender Höhe zu leisten:

  1. a) im Jahr 2006 73.957.000,- Euro,
  2. b) im Jahr 2007 77.655.000,- Euro,
  3. c) im Jahr 2008 81.537.000,- Euro.

(2) Diese Beiträge sind im jeweiligen Jahr in zwölf gleich hohen Teilbeträgen jeweils bis zum Ende eines jeden Monats an den Fonds zu leisten.

02.06.2020

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