§ 4 TGFG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

§ 4

Beiträge des Landes Tirol

  1. (1) Das Land Tirol hat an den Fonds Beiträge in folgender Höhe zu leisten:
  2. a) im Jahr 2013 104.065.000,– Euro,
  3. b) im Jahr 2014 109.268.000,– Euro,
  4. c) im Jahr 2015 114.731.000,– Euro,
  5. d) im Jahr 2016 120.468.000,– Euro.

(2) Diese Beiträge sind im jeweiligen Jahr in zwölf gleich hohen Teilbeträgen jeweils bis zum Ende eines jeden Monats an den Fonds zu leisten.

10.04.2014

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