Aufbau der Grundausbildung
§ 4.
Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
- 1. Erstorientierung
- 2. Allgemeine Grundausbildung
- a. allgemeine theoretische Ausbildung
- b. spezifische theoretische Ausbildung
- c. allenfalls Zuteilung zu anderen Organisationseinheiten
- Im Falle spezifischer Anforderungen des Arbeitsplatzes:
- 3. Spezielle Grundausbildung – allfällige Bereichsmodule.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020
Gesetzesnummer
20004691
Dokumentnummer
NOR40220612
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