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§ 4 NÖ LFW DOK-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.8.2002

§ 4

Zuständige Personen

Aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss sich ergeben, welche Personen innerbetrieblich für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zuständig sind, oder welche innerbetriebliche Stelle nähere Auskünfte über Personen und Dienste mit besonderen Aufgaben auf diesem Gebiet erteilt.

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