Inhalt der allgemeinen Versicherungsbedingungen
§ 4.
(1) Der Versicherungsschutz muß Personenschäden und Sachschäden umfassen.
(2) Der Versicherungsschutz muß sich auf Versicherungsfälle im Gebiet aller Vertragsstaaten sowie im Gebiet aller sonstigen Staaten erstrecken, die in Art. 1 der Entscheidung 91/323/EWG der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (ABl. Nr. L 177 vom 5. Juli 1991, S. 25) angeführt sind. Die Leistungspflicht des Versicherers ist im Umfang des im Gebiet des Staates, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, vorgeschriebenen Versicherungsschutzes, bei Versicherungsfällen im Gebiet eines Vertragsstaates mindestens bis zur Versicherungssumme gemäß § 7 zu gewährleisten.
(3) Die Ansprüche Familienangehöriger von Personen, die für einen Schaden ersatzpflichtig sind, auf Ersatz von Personenschäden dürfen nicht ausgeschlossen werden.
(4) Von den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes 1958 darf zum Nachteil der Versicherten oder der geschädigten Dritten nicht abgewichen werden.
(5) Soweit die Deckung nach Abs. 1 bis 4 gesetzlich vorgeschrieben ist, darf sie nicht von der Entrichtung einer gesonderten Prämie abhängig gemacht werden. Dies gilt nicht für die Erstreckung des Versicherungsschutzes auf das Gebiet von Staaten, die nicht Vertragsstaaten sind.
(6) Der Versicherungsschutz darf bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit gegenüber dem geschädigten Dritten nicht ausgeschlossen werden, wenn
- 1. das Fahrzeug ohne Willen des Halters benützt wurde,
- 2. der Lenker nicht kraftfahrrechtlich berechtigt ist, das Fahrzeug zu lenken,
- 3. das Fahrzeug nicht den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entspricht.
(7) Abs. 6 Z 1 ist nicht anzuwenden, soweit
- 1. eine Anspruchsberechtigung gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer, BGBl. Nr. 322/ 1977, in der jeweils geltenden Fassung besteht,
- 2. es sich um Ansprüche von Personen im Sinn des § 3 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer handelt.
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2026
Gesetzesnummer
10011672
Dokumentnummer
NOR12153395
alte Dokumentnummer
N9199224648J
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