§ 4
Sprachliche Gleichstellung
Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.
24.01.2011
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 4
Sprachliche Gleichstellung
Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.
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