vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 HZV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.7.2018

3. Abschnitt

Eignungsfeststellung Kooperationsverpflichtung

§ 4.

Die Zulassungskriterien sowie die Instrumente zur Eignungsfeststellung sind durch die Pädagogische Hochschule in Wahrnehmung der Kooperationsverpflichtung gemäß § 10 des Hochschulgesetzes 2005 so zu entwickeln, dass bei Beachtung internationaler Maßstäbe und gleichzeitiger Orientierung an in- und ausländischen postsekundären Bildungseinrichtungen die Vergleichbarkeit in den Anforderungen für Lehramtsstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung) gewährleistet ist.

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2018

Gesetzesnummer

20005333

Dokumentnummer

NOR40205030

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)