§ 4 HL-Ü-VO

Alte FassungIn Kraft seit 21.11.1997

§ 4.

Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG werden nachfolgende Strecken zum Bau übertragen:

  1. a) Volders/Baumkirchen-Gärberbach (Umfahrung Innsbruck); der Rahmen für die Bauzeit wird mit 4 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 3,2 Milliarden Schilling festgelegt;
  2. b) im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang/Puchheim die in § 1 Abs. 1 lit. a genannten Linienverbesserungen; der Rahmen für die Bauzeit wird mit 7 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 11,2 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1.1.1995) festgelegt;
  3. c) im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang/Puchheim - die Linienverbesserung Kottingburgstall
  1. - der zweigleisige Ausbau im Streckenabschnitt Graz Puntigam-Werndorf (Graz-Werndorf, 1. Stufe),
  2. - der zweigleisige Ausbau im Streckenabschnitt Althofen-Klagenfurt (1. Stufe) und
  3. - die Infrastruktur Terminal Werndorf;
  1. der Rahmen für die Bauzeit der Linienverbesserung Kottingburgstall wird mit zwei Jahren ab Baugenehmigung und der Rahmen für die Bauzeit für den zweigleisigen Ausbau der Streckenabschnitte Graz Puntigam-Werndorf (Graz-Werndorf, 1. Stufe) und Althofen-Klagenfurt (1. Stufe) sowie der Infrastruktur Terminal Werndorf mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. d) Strecke Gloggnitz-Mürzzuschlag; Bauzeitrahmen 6 Jahre ab Baugenehmigung.
  2. e) Verbindungsstrecke zwischen Pyhrn- und Westbahn Traun-Marchtrenk; Bauzeitrahmen drei Jahre sechs Monate ab Baugenehmigung;
  3. f) im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang-Puchheim
  1. - die Umfahrung Loosdorf,
  2. - die Umfahrung St. Peter-Seitenstetten,
  3. - die Linienverbesserung Sarling-Ybbs,
  4. - der Umbau des Bahnhofes Pöchlarn,
  5. - der Umbau des Bahnhofes St. Valentin,
  6. - die Linienverbesserung Sierning,
  7. - die Linienverbesserung Aschbach-Krenstetten;
  1. der Rahmen für die Bauzeit der Umfahrung Loosdorf, der Umfahrung St. Peter-Seitenstetten, der Linienverbesserung Sarling-Ybbs, des Umbaues des Bahnhofes Pöchlarn und des Umbaues des Bahnhofes St. Valentin wird mit sechs Jahren ab Baugenehmigung, der Rahmen für die Bauzeit der Linienverbesserung Sierning und der Linienverbesserung Aschbach-Krenstetten mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. der Rahmen für die Kosten wird mit 6,2 Milliarden Schilling (Preisbasis 1. Jänner 1995) festgelegt;
  1. g) Knoten Rohr - Knoten Wagram (Güterzugumfahrung St. Pölten);
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit acht Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. h) Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“);
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit neun Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. i) Umfahrung Enns; der Rahmen für die Bauzeit wird mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt.

Schlagworte

Pyhrnbahn, Streckenabschnitt

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2026

Gesetzesnummer

10006961

Dokumentnummer

NOR12089261

alte Dokumentnummer

N5199749905L

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