§ 4 HL-Ü-VO

Alte FassungIn Kraft seit 08.9.1999

§ 4.

Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG werden nachfolgende Strecken zum Bau übertragen:

  1. a) Volders/Baumkirchen-Gärberbach (Umfahrung Innsbruck); der Rahmen für die Bauzeit wird mit 4 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 3,2 Milliarden Schilling festgelegt;
  2. b) im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang/Puchheim die in § 1 Abs. 1 lit. a genannten Linienverbesserungen; der Rahmen für die Bauzeit wird mit 7 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 12,6 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;
  3. c) im Streckenabschnitt St. Pölten - Attnang/Puchheim
  1. - die Linienverbesserung Kottingburgstall
  1. - der zweigleisige Ausbau im Streckenabschnitt Graz Puntigam
  2. - Werndorf einschließlich der Errichtung einer Bahnstromübertragungsleitung samt Unterwerk (Graz - Werndorf, 1. Stufe);
  3. - der zweigleisige Ausbau im Streckenabschnitt Althofen - Klagenfurt (1. Stufe) und
  4. - die Infrastruktur Terminal Werndorf;
  1. der Rahmen für die Bauzeit der Linienverbesserung Kottingburgstall wird mit zwei Jahren ab Baugenehmigung und
  1. der Rahmen für die Bauzeit für den zweigleisigen Ausbau der Streckenabschnitte Graz Puntigam - Werndorf einschließlich der Errichtung einer Bahnstromübertragungsleitung samt Unterwerk (Graz - Werndorf, 1. Stufe) und Althofen - Klagenfurt (1. Stufe) sowie der Infrastruktur Terminal Werndorf mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. der Rahmen für die Kosten wird mit 6,7 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;
  1. die Infrastruktur Terminal Werndorf ist für den Abschluß eines Vertrages über die Beteiligung Dritter an der Finanzierung nach Abschluß des Baues an die Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH zu übergeben;
  1. d) Strecke Gloggnitz - Mürzzuschlag;
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit zehn Jahren ab Vorliegen der naturschutzrechtlichen Genehmigung nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz, für die Kosten mit 8,6 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;
  1. e) Verbindungsstrecke zwischen Pyhrn- und Westbahn Traun-Marchtrenk; Bauzeitrahmen drei Jahre sechs Monate ab Baugenehmigung;
  1. der Rahmen für die Kosten wird mit 0,79 Milliarden Schilling festgelegt;
  1. f) im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang-Puchheim
  1. - die Umfahrung Loosdorf,
  2. - die Umfahrung St. Peter-Seitenstetten,
  3. - die Linienverbesserung Sarling-Ybbs,
  4. - der Umbau des Bahnhofes Pöchlarn,
  5. - der Umbau des Bahnhofes St. Valentin,
  6. - die Linienverbesserung Sierning,
  7. - die Linienverbesserung Aschbach-Krenstetten;
  1. der Rahmen für die Bauzeit der Umfahrung Loosdorf, der Umfahrung St. Peter-Seitenstetten, der Linienverbesserung Sarling-Ybbs, des Umbaues des Bahnhofes Pöchlarn und des Umbaues des Bahnhofes St. Valentin wird mit sechs Jahren ab Baugenehmigung, der Rahmen für die Bauzeit der Linienverbesserung Sierning und der Linienverbesserung Aschbach-Krenstetten mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. der Rahmen für die Kosten wird mit 6,2 Milliarden Schilling (Preisbasis 1. Jänner 1995) festgelegt;
  1. g) Knoten Rohr - Knoten Wagram (Güterzugumfahrung St. Pölten);
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit acht Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. der Rahmen für die Kosten wird mit 8,5 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;
  1. h) Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel");
  1. der Rahmen für die Bauzeit wird mit neun Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
  1. der Rahmen für die Kosten wird mit 11,9 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;
  1. i) Umfahrung Enns; der Rahmen für die Bauzeit wird mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt.

Schlagworte

Pyhrnbahn, Streckenabschnitt

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2026

Gesetzesnummer

10006961

Dokumentnummer

NOR40000057

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