§ 4 Grundausbildungsverordnung des BMWA

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2003

Ausbildungsformen

§ 4

Die Grundausbildung bzw. Teile davon können in Form von Seminaren, Traineeprogrammen, Hausarbeiten, Projektarbeiten, e-learning oder Selbststudium gestaltet werden.

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