Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 4.
Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:
- a) Verwendungsgruppe A1:
– Sektionsleitung: | 2 Frauen, 3 Männer; 0 unbesetzt |
– Stellvertretung der Sektionsleitung: | 3 Frauen, 2 Männer; 0 unbesetzt |
– Abteilungsleitung: | 9 Frauen, 22 Männer; 2 unbesetzt |
– Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung: | 20 Frauen, 41 Männer; 5 unbesetzt |
- Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A1 102 besetzte (und 7 unbesetzte) Funktionen; hievon 34 mit Frauen besetzt, dies sind 33,33 % (Frauenförderungsplan 2014/2015: 30,92 %).
- b) Verwendungsgruppe A3:
– Leitung Facility Servic | 1 Mann |
– Leitung der allgemeinen Kanzlei: | 1 Frau |
– Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: | 5 Frauen |
– Stellvertretung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen | 3 Frauen; 2 unbesetzt |
- Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A3 10 besetzte (und 2 unbesetzte) Funktionen; hievon sind 9 mit Frauen besetzt, dies sind 90 % (Frauenförderungsplan 2014/2015: 90,00 %).
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018
Gesetzesnummer
20009757
Dokumentnummer
NOR40189116
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