§ 4 Frauenförderungsplan BMLFUW 2017

Alte FassungIn Kraft seit 23.12.2017

Datengrundlage

§ 4.

Der vorliegende Frauenförderungsplan wurde auf der Grundlage des zum 31.12.2016 ermittelten Anteils der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten erstellt. Die gegliederte, zahlenmäßige Darstellung des Frauenanteils zum genannten Stichtag befindet sich in Anlage 1 und Anlage 2.

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2020

Gesetzesnummer

20010116

Dokumentnummer

NOR40199909

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