§ 4 Frauenförderungsplan BMLFUW 2015

Alte FassungIn Kraft seit 17.11.2015

Datengrundlage

§ 4.

Der vorliegende Frauenförderungsplan wurde auf der Grundlage des zum 31.12.2014 ermittelten Anteils der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten erstellt. Die gegliederte, zahlenmäßige Darstellung des Frauenanteils zum genannten Stichtag befindet sich in Anlage 1 und Anlage 2.

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2017

Gesetzesnummer

20009336

Dokumentnummer

NOR40175855

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