Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
§ 4
Den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes widersprechende Regelungen, die auf Gemeinschaftsrecht beruhen und spezifische Aspekte der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung in bestimmten Berufen oder Bereichen regeln, gehen diesem Bundesgesetz vor.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)