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§ 4 Auflösung der Betriebskrankenkasse Semperit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.9.2006

§ 4

Die Versicherungszugehörigkeit und -zuständigkeit sowie die Leistungszugehörigkeit und -zuständigkeit bezüglich der zum Stichtag 30. September 2006 bei der Betriebskrankenkasse Semperit versicherten Personen und ihrer anspruchsberechtigten Angehörigen gehen mit 1. Oktober 2006 auf die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse über. Für die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen gelten ab 1. Oktober 2006 die Vorschriften (Satzungen, Krankenordnungen etc.) der jeweiligen Gebietskrankenkasse.

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