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§ 49f LVBG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.1.2024

§ 49f

Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt

Dem Vertragsbediensteten ist eine Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt unter sinngemäßer Anwendung von § 51b NÖ LBG, LGBl. 2100, zu gewähren.

29.01.2024

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