Beförderung von Arbeitnehmern mit Fahrzeugen
§ 49
Werden bei Arbeiten Arbeitnehmer mit Fahrzeugen befördert, so muss für jeden Arbeitnehmer ein Einzelrettungsmittel an Bord sein.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Beförderung von Arbeitnehmern mit Fahrzeugen
§ 49
Werden bei Arbeiten Arbeitnehmer mit Fahrzeugen befördert, so muss für jeden Arbeitnehmer ein Einzelrettungsmittel an Bord sein.
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