§ 47c GOG

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.1.2027

Zweisprachige Kompetenzzentren

§ 47c.

Bei den Bezirksgerichten Klagenfurt-Ferlach und Völkermarkt-Bleiburg werden zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet, die sämtliche Serviceleistungen auch in slowenischer Sprache anbieten. Zweisprachig geführte Verhandlungen werden an den bisherigen Standorten Ferlach und Bleiburg durchgeführt. Am bisherigen Standort Eisenkappel werden Gerichtstage abgehalten.

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2026

Gesetzesnummer

10000009

Dokumentnummer

NOR40280045

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