Justiz-Ombudsstellen
§ 47a
Bei jedem Oberlandesgericht ist eine Justiz-Ombudsstelle zur Behandlung von Anfragen und Beschwerden über die Tätigkeit der Gerichte einzurichten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Justiz-Ombudsstellen
§ 47a
Bei jedem Oberlandesgericht ist eine Justiz-Ombudsstelle zur Behandlung von Anfragen und Beschwerden über die Tätigkeit der Gerichte einzurichten.
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