§ 47 S.NPG

Alte FassungIn Kraft seit 12.6.2018

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

§ 47

(1) § 14 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 45/2015 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft. Diese Bestimmung findet auch auf Verfahren Anwendung, die zu diesem Zeitpunkt bei der Nationalparkbehörde oder dem Landesverwaltungsgericht anhängig sind.

(2) § 34 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.

11.06.2018

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