§ 46
Die Beschlüsse der Kommission werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 46
Die Beschlüsse der Kommission werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)