4. Hauptstück
Aufbau der Verwaltung
1. Abschnitt
Organe
§ 45
Die Organe der Gehaltskasse sind:
- 1. die Delegiertenversammlung,
- 2. der Vorstand,
- 3. zwei Obleute und zwei Obmannstellvertreter,
- 4. der Kontrollausschuss.
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