§ 44
Aufbringung der Mittel
Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:
- a) Beiträge der Pflichtmitglieder und der freiwilligen Mitglieder der Tourismusverbände,
- b) allfällige Zuschüsse des Landes Tirol,
- c) sonstige Zuwendungen.
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