22. Hauptstück
Verfahren vor dem Bezirksgericht
§ 447.
Für das Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht gelten die Bestimmungen für das Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)