8. Abschnitt
Wahlverfahren in Ermangelung von Wahlvorschlägen*)
*) aufgehoben durch Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes mit LGBl.Nr. 12/1984
*) aufgehoben durch Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes mit LGBl.Nr. 12/1984
16.10.2017
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
