10. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 40
Verweisungen
Verweisungen auf Landesgesetze in dieser Verordnung beziehen sich auf deren jeweils geltende Fassung.
02.05.2016
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 40
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