Das Inkrafttreten, die Fassung der jeweiligen Bestimmung sowie die Hinweise auf etwaige Übergangsbestimmungen sind aus den Textanmerkungen ersichtlich.
Ressorttext (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
4. UNTERABSCHNITT (Aufgehoben. BGBl. Nr. 104/1985,
§ 96 Z 8) - 1.1.1987.
Leistungsstreitverfahren zweiter Instanz
Berufung
§ 400. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 104/1985, § 96 Z 8) - 1.1.1987.