Besonderes internationales Interesse
§ 3b.
Im Hinblick auf das besondere internationale Interesse am Ausbau des Hochleistungsstreckenteiles Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck oder von Teilen desselben ist auf die Möglichkeiten der Kostenbeteiligung eines Dritten (Public-Private-Partnership-Modell, Querfinanzierung Straße – Schiene) und der Bereitstellung von Gemeinschaftszuschüssen nach der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze (ABl. Nr. L 228 vom 18. 9. 1995 S 1) insbesondere hinsichtlich grenzüberschreitender Projekte besonders Bedacht zu nehmen.
vgl. § 7 Abs. 5 und 6
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2017
Gesetzesnummer
10007732
Dokumentnummer
NOR40054194
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