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§ 3 Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.12.2020

Anweisung der Mittel

§ 3.

Die Mittel gemäß § 1 werden in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils im Dezember zur Anweisung gebracht.

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2024

Gesetzesnummer

20011398

Dokumentnummer

NOR40228593

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