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§ 3 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung des akademischen Grades Master of Advanced Studies (Organisationsberatung)“, Lehrgang Organisationsberatung“, Akademie für Sozialarbeit Vorarlberg
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01.4.2002 bis 31.03.2005 (BGBl. II Nr. 69/2005)
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