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§ 3 Übertragung von Dienstrechtsangelegenheiten der Beamten an Bundesmuseen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2014

§ 3

Die Verordnung tritt mit 1. August 2014 in Kraft. In der Zuständigkeit in den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits anhängigen Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 tritt keine Änderung ein.

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