Berufsbild
§ 3
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Textiltechnologie wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebs | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | |||
4.1. | Methodenkompetenz (zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.) | |||
4.2 | Soziale Kompetenz (zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.) | |||
4.3 | Personale Kompetenz (zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.) | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz (zB mit Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen) | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze (zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.) | |||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | ||
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe | |||
8. | Lesen von technischen Unterlagen wie zB von Skizzen, Zeichnungen, Bindungspatronen, Plänen, Diagrammen, Fließschematas usw. | |||
9. | Einfaches manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen | |||
10. | Kenntnis der Roh- und Ausgangsstoffe (textile Rohstoffe, Garne, Zwirne) für die Textilindustrie, ihrer Eigenschaften sowie Erkennungsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit | |||
11. | Kenntnis der Garnnummerierung, Garnbestimmung und Garnberechnung | |||
12. | Grundkenntnisse der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten | Kenntnis der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten | ||
13. | – | Mitarbeiten beim Dekomponieren von Bindungen sowie Entwickeln von technischen Patronen und Schablonen bzw. beim Konstruieren von Linienprodukten | Dekomponieren von Bindungen sowie Entwickeln von technischen Patronen und Schablonen bzw. Konstruieren von Linienprodukten | |
14. | Kenntnis der textilen Fertigungskette | |||
15. | Grundkenntnisse der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte | Kenntnis der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte | – | |
16. | Kenntnis der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen | Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen | ||
17. | – | – | Grundkenntnisse des Einflusses des Raumklimas auf die Produktion | |
18. | – | Grundkenntnisse des Einflusses der Eigenschaften der Roh- und Ausgangsstoffe auf den Produktionsprozess | Kenntnis des Einflusses der Eigenschaften der Roh- und Ausgangsstoffe auf den Produktionsprozess | |
19. | Kenntnis des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion | – | – | – |
20. | Mitarbeiten beim Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion | Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion | ||
21. | – | Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe | Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe | |
22. | – | Grundkenntnisse der Musterungsmöglichkeiten und Musteraufbereitungsanlagen | Kenntnis der Musterungsmöglichkeiten und Musteraufbereitungsanlagen | |
23. | – | Kenntnis der CAD-Musterungstechnologie | Anwenden der CAD-Musterungs-technologie | |
24. | Kenntnis der Verfahren zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten sowie zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften, der Arbeitsschritte sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Maschinen und Anlagen (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) | |||
25. | – | Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften | Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften | |
26. | – | Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, der Pneumatik und Elektropneumatik | ||
27. | – | – | Bedienen und Überwachen von pneumatischen und elektropneumatischen Steuer- und Regeleinrichtungen | |
28. | – | – | Rechnergestütztes Prozessüberwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten | |
29. | – | – | Dokumentieren der produktionsrelevanten Daten (zB Störungsaufzeichnungen) sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit | |
30. | – | Mitarbeiten beim Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall | Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall | |
31. | – | – | Kenntnis der vor- und nachgelagerten Produktionsstufen | |
32. | – | – | Erkennen und Beheben von Störungen an Maschinen und Anlagen | |
33. | Kenntnis des Wartens und Instandhaltens sowie Mitarbeiten beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | ||
34. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Maschinenelementen sowie über deren Montage und Demontage | |||
35. | – | Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | ||
36. | Kenntnis der Maßnahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements | Mitarbeiten beim Qualitäts- und Umweltmanagement | ||
37. | – | – | – | Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Prozessverbesserung |
38. | – | – | Kenntnis der neuesten Trends und Anforderungen im betrieblichen Produktbereich | |
39. | Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke | |||
40. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | |||
41. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | – | |
42. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | |||
43. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
44. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
45. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom | |||
46. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
47. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987, (KJBG) zu entsprechen.
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