Berufsbild
§ 3.
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Textilgestaltung wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten gemäß Berufsprofil befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | ||
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | |||
4.1. | Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | |||
4.2 | Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | |||
4.3 | Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | |||
4.6 | Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | ||
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
7. | – | – | Beraten von Kunden/innen sowie Führen von Gesprächen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | |
8. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe | |||
9. | Erstellen von Skizzen und einfachen Zeichnungen | |||
10. | Lesen von technischen Unterlagen wie zB von Skizzen, Zeichnungen, Bindungspatronen, Plänen, Diagrammen, Schnitten usw. | |||
11. | Kenntnis der Roh- und Ausgangsstoffe (textile Rohstoffe, Garne, Zwirne) für die Textilgestaltung, ihrer Eigenschaften sowie Erkennungsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit | |||
12. | Kenntnis der Garnnummerierung, Garnbestimmung und Garnberechnung | |||
13. | Grundkenntnisse der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten | Kenntnis der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten | ||
14. | Kenntnis der textilen Fertigungskette | |||
15. | Grundkenntnisse der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte | Kenntnis der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte | ||
16. | Kenntnis der in der Textilbranche verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen | Anwenden der in der Textilbranche verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen | ||
17. | – | – | Grundkenntnisse des Einflusses des Raumklimas auf die Produktion | |
18. | Grundkenntnisse des Einflusses der Eigenschaften der Roh- und Ausgangsstoffe auf den Produktionsprozess | Kenntnis des Einflusses der Eigenschaften der Roh- und Ausgangsstoffe auf den Produktionsprozess | – | |
19. | Mitarbeiten beim Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion | Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion | ||
20. | Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe | Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe | ||
21. | – | Grundkenntnisse der Musterungsmöglichkeiten und Musteraufbereitungsanlagen | Kenntnis der Musterungsmöglichkeiten und Musteraufbereitungsanlagen | |
22. | – | Kenntnis der CAD-Musterungstechnologie | Anwenden der CAD-Musterungstechnologie | |
23. | Grundkenntnisse der Farbenlehre (Farbtechnologie), Farbordnungssysteme und Farbpsychologie | – | ||
24. | – | – | Planen und Gestalten von Entwürfen unter Beachtung der Zusammenhänge von Form, Farbe, Typ, Material und Struktur nach eigenen Ideen und Anregungen von außen | |
25. | – | – | Präsentieren von Entwürfen auch unter Anwendung von Präsentationshilfen | |
26. | Grundkenntnisse der Fertigungstechniken der Textilgestaltung wie zB Weben, Wirken, Sticken, Stricken, Knüpfen, Nähen | – | ||
27. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der Maschinen und Geräte zur Textilgestaltung (zB Galonmaschinen, Stickmaschinen, Strickmaschinen, Wirkmaschinen, Webmaschinen) | |||
28. | Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Geräte zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Galonmaschinen, Stickmaschinen, Strickmaschinen, Wirkmaschinen, Webmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften | Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Geräte zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Galonmaschinen, Stickmaschinen, Strick-maschinen, Wirkmaschinen, Webmaschinen) und zur Änderung von Oberflächen-strukturen und von Produkteigenschaften | ||
29. | – | – | Dokumentieren der produktionsrelevanten Daten (zB Störungsaufzeichnungen) sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit | |
30. | – | Mitarbeiten beim Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall | Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall | |
31. | – | Kenntnis der vor- und nachgelagerten Produktionsstufen | ||
32. | – | Erkennen und Beheben von Störungen an Maschinen und Geräten | ||
33. | Kenntnis des Wartens und Instandhaltens sowie Mitarbeiten beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Geräte | Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Geräte | ||
34. | Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke | |||
35. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | |||
36. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | ||
37. | Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle | Kenntnis und Anwendung des unternehmensspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation | ||
38. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | |||
39. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
40. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
41. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | |||
42. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
43. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||
(2) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten werden folgende ergänzende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
- 1. Schwerpunkt Posamentiererei:
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |
1. | Kenntnis des Konstruierens (Gewebe, Grundkörper und Aufbau von Quasten, Dekomponieren usw.) sowie des Gestaltens (Material, Farbe, Struktur) von Posamenten wie zB Borten, Quasten, Kordeln, Zierbänder, Spitzen, Volants oder Fransen | Mitarbeiten beim Konstruieren (Gewebe, Grundkörper und Aufbau von Quasten, Dekomponieren usw.) sowie beim Gestalten (Material, Farbe, Struktur) von Posamenten und deren zeichnerisches Darstellen | Konstruieren (Gewebe, Grundkörper und Aufbau von Quasten, Dekomponieren usw.) sowie Gestalten (Material, Farbe, Struktur) von Posamenten und deren zeichnerisches Darstellen | |
2. | – | Kenntnis der Fertigungstechniken der Posamentiererei wie Aufbauen und Umrüsten von Webmaschinen und Galonmaschinen, Ausführen von Vorbereitungsarbeiten (wie Spulen, Zetteln und Schären usw.), Dublieren und Winden, Netzen, Nähen, Knüpfen, Weben, Schnurdrehen und Adjustieren zum Herstellen von Posamenten wie zB Borten, Quasten, Kordeln, Zierbänder, Spitzen, Volants oder Fransen | ||
3. | Mitarbeiten beim Anfertigen von Posamenten durch Anwenden verschiedener Fertigungstechniken | Anfertigen von Posamenten durch Anwenden verschiedener Fertigungstechniken | ||
4. | Kenntnis des Fertigstellens von Posamenten durch Versäubern, Fixieren, Schneiden, Zuschneiden, Dämpfen und Scheren sowie Konfektionieren von Schnüren und Seilen | – | ||
5. | Mitarbeiten beim Fertigstellen von Posamenten | Fertigstellen von Posamenten | ||
6. | Mitarbeiten beim Instandsetzen von Produkten wie Feststellen von Mängeln und Schäden, Abschätzen der Kosten, Festlegen und Durchführen der Instandsetzungsmaßnahmen sowie beim Dokumentieren der durchgeführten Instandsetzung | Instandsetzen von Produkten wie Feststellen von Mängeln und Schäden, Abschätzen der Kosten, Festlegen und Durchführen der Instandsetzungsmaßnahmen sowie Dokumentieren der durchgeführten Instandsetzung | ||
- 2. Schwerpunkt Stickerei:
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | ||||
1. | Grundkenntnisse der Groß- und Kleinstickmaschinen und ihrer Arbeitsweisen | Kenntnis der Groß- und Kleinstickmaschinen und ihrer Arbeitsweisen | |||||
2. | Grundkenntnisse der verschiedenen Stickmaterialien | Kenntnis der verschiedenen Stickmaterialien | |||||
3. | Kenntnis des Ausführens von Mustern (Sticheinteilung) | ||||||
4. | Grundkenntnisse des Punchens und Editierens von Mustern (Internet, Fotos, Kopie) | Kenntnis des Punchens und Editierens von Mustern (Internet, Fotos, Kopie) | Punchen und Editieren von Mustern (Internet, Fotos, Kopie) | ||||
5. | Grundkenntnisse der Spitzenherstellung (Randspitze und Spitzeneinsätze) | Kenntnis der Spitzenherstellung (Randspitze und Spitzeneinsätze) | |||||
6. | Kenntnis des Entwickelns (profane und religiöse Stilelemente und Symbole, Applikationen usw.) sowie des Gestaltens (Material, Farbe, Unterlegen sowie Ändern der Stichrichtung, Garnstärke, Garnspannung) von Stickereien auf zB Blusen, Hosen, Haushaltstextilien, Teppichen oder Fahnen | Mitarbeiten beim Entwickeln (profane und religiöse Stilelemente und Symbole, Applikationen usw.) sowie beim Gestalten (Material, Farbe, Unterlegen sowie Ändern der Stichrichtung, Garnstärke, Garnspannung) von Stickereien | Entwickeln (profane und religiöse Stilelemente und Symbole, Applikationen usw.) sowie Gestalten (Material, Farbe, Unterlegen sowie Ändern der Stichrichtung, Garnstärke, Garnspannung) von Stickereien | ||||
7. | – | Kenntnis der Fertigungstechniken der Stickerei wie Vorbereiten von Stickböden und Stickrahmen, Einstellen der Stickmaschine, händisches und maschinelles Sticken unter Beachtung verschiedener Stoffarten und Werkstoffe, Sticken von Mustern (Weiß-, Bunt- und Metallstickerei) zur Herstellung von Stickereien auf zB Blusen, Hosen, Haushaltstextilien, Teppichen oder Fahnen | |||||
8. | Mitarbeiten beim Herstellen von Stickereien durch Anwenden verschiedener Fertigungstechniken | Herstellen von Stickereien durch Anwenden verschiedener Fertigungstechniken | |||||
9. | Kenntnis des Fertigstellens von Stickereien durch Versäubern, Spannen, Glätten, Säumen, Abfüttern, Einfassen und Aufnähen von Zierelementen sowie Konfektionieren | – | |||||
10. | Mitarbeiten beim Fertigstellen von Stickereien | Fertigstellen von Stickereien | |||||
11. | Mitarbeiten beim Instandsetzen von Produkten wie Feststellen von Mängeln und Schäden, Abschätzen der Kosten, Festlegen und Durchführen der Instandsetzungsmaßnahmen sowie beim Dokumentieren der durchgeführten Instandsetzung | Instandsetzen von Produkten wie Feststellen von Mängeln und Schäden, Abschätzen der Kosten, Festlegen und Durchführen der Instandsetzungsmaßnahmen sowie Dokumentieren der durchgeführten Instandsetzung | |||||
- 3. Schwerpunkt Strickwaren
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |
1. | Kenntnis der Entwickelns (Erstellen und Gradieren von Schnitten, Berechnen der Maschenanzahl und -reihen) sowie Gestaltens (Material, Farbe, Form, Muster, Oberflächen, Ziernähte, Verzierungen, Zubehör) von Strickwaren wie zB Pullover, Jacken, Kleider, Mützen, Handschuhe oder Hauben | Mitarbeiten beim Entwickeln (Erstellen und Gradieren von Schnitten, Berechnen der Maschenanzahl und -reihen) sowie beim Gestalten (Material, Farbe, Form, Muster, Oberflächen, Ziernähte, Verzierungen, Zubehör) von Strickwaren | Entwickeln (Erstellen und Gradieren von Schnitten, Berechnen der Maschenanzahl und -reihen) sowie Gestalten (Material, Farbe, Form, Muster, Oberflächen, Ziernähte, Verzierungen, Zubehör) von Strickwaren | |
2. | – | Kenntnis der Fertigungstechniken der Strickerei wie Einstellen der Strickmaschinen, Beachten des Zusammenspiels von Schlosseinstellung, Abzug, Fadenspannung und Materialelastizität, Stricken von Mustern (Deck-, Zopf-, Versatz-, Abspreng-, Noppen- und Jacquardmuster sowie Intarsien), kombinierte Stricktechniken mit verschiedenen Materialien, Stricken von Schmuck- und Funktionselementen (zB Kragen, Taschen, Knopflöcher), Einarbeiten von Kontrasten, Abnehmen der Strickware von der Maschine) zur Herstellung von Strickwaren wie zB Pullover, Jacken, Kleider, Mützen, Handschuhe oder Hauben | ||
3. | Mitarbeiten beim Herstellen von Strickwaren durch Anwenden verschiedener Fertigungstechniken | Herstellen von Strickwaren durch Anwenden verschiedener Fertigungstechniken | ||
4. | Kenntnis des Fertigstellens von Strickwaren durch Zusammenfügen der Einzelteile, Ausrüsten und Ausführen von Abschlussarbeiten sowie Anbringen von Verzierungen und Zubehörteilen | – | ||
5. | Mitarbeiten beim Fertigstellen von Strickwaren | Fertigstellen von Strickwaren | ||
6. | – | Grundkenntnisse des Repassierens | Kenntnis des Repassierens | |
7. | – | Beurteilen der Repassiermöglichkeit | ||
8. | Mitarbeiten beim Instandsetzen von Produkten wie Feststellen von Mängeln und Schäden, Abschätzen der Kosten, Festlegen und Durchführen der Instandsetzungsmaßnahmen sowie beim Dokumentieren der durchgeführten Instandsetzung | Instandsetzen von Produkten wie Feststellen von Mängeln und Schäden, Abschätzen der Kosten, Festlegen und Durchführen der Instandsetzungsmaßnahmen sowie Dokumentieren der durchgeführten Instandsetzung | ||
- 4. Schwerpunkt Weberei:
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | ||
1. | Kenntnis des Konstruierens (Entwickeln und Patronieren von Bindungen für einflächige und mehrlagige Gewebe, Entwickeln und Festlegen von Gewebekonstruktionen in Bezug auf Produkteigenschaften, Dekomponieren, Berechnen von Kette und Schuss) sowie des Gestaltens (Material, Farbe, Bindung, Ausrüstung) von Geweben für zB Stoffen für Oberbekleidung, Heimtextilien, Teppichen oder Wandbehängen | Mitarbeiten beim Konstruieren (Entwickeln und Patronieren von Bindungen für einflächige und mehrlagige Gewebe, Entwickeln und Festlegen von Gewebekonstruktionen in Bezug auf Produkteigenschaften, Dekomponieren, Berechnen von Kette und Schuss) sowie beim Gestalten (Material, Farbe, Bindung, Ausrüstung) von Geweben | Konstruieren (Entwickeln und Patronieren von Bindungen für einflächige und mehrlagige Gewebe, Entwickeln und Festlegen von Gewebe-konstruktionen in Bezug auf Produkteigenschaften, Dekomponieren, Berechnen von Kette und Schuss) sowie Gestalten (Material, Farbe, Bindung, Ausrüstung) von Geweben | ||
2. | – | Kenntnis der Fertigungstechniken der Weberei wie Aufbauen und Umrüsten von Webmaschinen, Ausführen von Vorbereitungsarbeiten (wie Spulen, Schären, Zetteln, Einziehen, Blattstechen usw.), Herstellen von einflächigen und mehrlagigen Geweben (zB Hohlgewebe) für zB Stoffe für Oberbekleidung, Heimtextilien, Teppichen oder Wandbehängen | |||
3. | Mitarbeiten beim Herstellen von Geweben durch Anwenden verschiedener Fertigungstechniken | Herstellen von Geweben durch Anwenden verschiedener Fertigungstechniken | |||
4. | Kenntnis des Fertigstellens und Veredelns von Geweben | – | |||
5. | Mitarbeiten beim Fertigstellen von Geweben | Fertigstellen von Geweben | |||
(3) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, zu entsprechen.
Schlagworte
Betriebsform, Alltagsgespräch, Rohstoff, Verwendungsmöglichkeit, Linienprodukt, Hardware, Großstickmaschine, Weißstickerei, Buntstickerei, Deckmuster, Zopfmuster, Versatzmuster, Absprengmuster, Noppenmuster, Schmuckelement, Mitarbeiterin, Kundin, Kollegin
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2018
Gesetzesnummer
20009180
Dokumentnummer
NOR40170756
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)