§ 3 Studienordnung Wirtschaftsinformatik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1990

ÜR: Art. II, BGBl. Nr. 559/1990

Pflichtfächer und Wahlfächer im ersten Studienabschnitt

§ 3

(1) Im ersten Studienabschnitt sind insgesamt 80 Wochenstunden, davon nach Maßgabe des Studienplanes 70 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern (Abs. 2) zu inskribieren. Die nach Inskription der Pflicht- und Wahlfächer auf die Gesamtstundenzahl (80 Wochenstunden) noch fehlende Zahl von Wochenstunden ist durch Inskription von Freifächern (§ 15) zu erfüllen. Die im Studienplan empfohlenen Freifächer sind besonders zu beachten. In jedem Semester sind jedenfalls mindestens 15 Wochenstunden zu inskribieren.

(2) Während des ersten Studienabschnittes sind in beiden Studienzweigen aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren:

Wochenstunden

1. Mathematik und Statistik sowie

Grundzüge der Informatik ..... 22-28

2. Grundzüge der

Betriebswirtschaftslehre...... 10-18

3. Grundzüge der politischen

Ökonomie unter

Berücksichtigung der neueren

Sozial- und

Wirtschaftsgeschichte......... 8-14

4. Organisationslehre............ 6-10

5. Nach Wahl des ordentlichen

Hörers eines der folgenden

Fächer: Grundzüge des

Privatrechts, Grundzüge des

öffentlichen Rechts........... 4-8

6. Nach Wahl des ordentlichen

Hörers eines der folgenden

Fächer: eine Fremdsprache,

Grundzüge und Methoden der

Soziologie.................... 6-8

7. Einführung in das Studium der

Sozial- und

Wirtschaftswissenschaften .... 2

(3) Die Studienkommission hat bei Erlassung des Studienplanes darauf zu achten, daß die gemäß § 27 Abs. 2 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes für die Zulassung zu einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung erforderliche Teilnahme an vorgeschriebenen Übungen, Proseminaren, Privatissima, Praktika, Arbeitsgemeinschaften und Konversatorien den ordentlichen Hörern insoweit bereits ab dem ersten Semester des ersten Studienabschnittes ermöglicht wird, daß die Ablegung der Teilprüfungen der ersten Diplomprüfung in gleichmäßigen zeitlichen Abständen bis zum Ende des vierten Semesters möglich wird.

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