Referenzwerte
§ 3.
(1) Der Referenzwert für die Radonkonzentration im Jahresmittel in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter.
(2) Der Referenzwert für die Radonkonzentration im Jahresmittel an Arbeitsplätzen beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020
Gesetzesnummer
20011323
Dokumentnummer
NOR40227247
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