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§ 3 Reprografie-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.9.1999

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

2.

Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie ihrer Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsmöglichkeiten

3.

Kenntnis der Aufgaben, den organisatorischen Aufbau und den wesentlichen technischen Arbeitsablauf in einem reprografischen Betrieb

Grundkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge

4.

Grundkenntnisse in der Mechanik, Pneumatik, Elektrik

Kenntnis in Mechanik, Pneumatik, Elektrik

5.

Grundkenntnisse in der Optik

Kenntnis der Optik

6.

Kenntnis der Typografie und Schriften

Anwenden von Schriften

7.

Kenntnis der Farbenlehre

Anwenden von Farbraummodellen

8.

Kenntnis über Druckfarben und Toner

9.

Kenntnis über reprografische Materialien einschließlich der anzuwendenden Chemikalien

Handhaben und Weiterverarbeiten von reprografischen Materialien einschließlich der Anzuwendenden Chemikalien

10.

Lesen und Anwenden technischer Unterlagen

11.

Grundkenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung im Hinblick auf reprografische Techniken

Kenntnis der elektronischen Datenverarbeitung im Hinblick auf reprografische Techniken

12.

Kenntnis der berufsspezifischen Hardware und Software

Anwenden von berufsspezifischer Hardware und Software

13.

Dateneingabe, Datenverarbeitung und Datenausgabe durchführen

14.

Planen der Datenorganisation und Datenarchivierung

Kenntnis über Datenkompression und Datenkonvertierung

Daten übernehmen, transferieren, konvertieren, sichern und archivieren

15.

Kenntnis der Trägermaterialien einschließlich der Formate Grammaturen bei Papieren (Normen)

Richtiges Verwenden von Trägermaterialien

16.

Fachgerechte Behandlung der Trägermaterialien (wie Klimatisierung, Luftfeuchtigkeit, Lagerung)

17.

Beurteilen und Vorbereiten von reprografischen Vorlagen und Dateitypen

18.

Verwenden und Bearbeiten von reprografischen Vorlagen und Dateitypen

19.

Kenntnis über das Digitalisieren von reprografischen Vorlagen und Dateitypen

Digitalisieren von reprografischen Vorlagen und Dateitypen

20.

Kenntnis über die Reprografie: Desktop Publishing (DTP) Publishing, Bildbearbeitungs- und CAD-Programme, Fremddatenübernahme (mit und ohne Bearbeitung) Datenspeicherung, Datenarchivierung, Scannen, Plotten, Vekrorisieren

Anwenden und Durchführen von Desktop Publishing (DTP), Bildbearbeitungs- und CAD-Programmen, Fremddatenübernahme (mit und ohne Bearbeitung), Datenspeicherung, Datenarchivierung, Scannen, Plotten, Vektorisieren

21.

Kenntnis über verschiedene reprografische Techniken: Drucktechniken (Digitaldruck, Offset), Plandruck, Mikroverfilmung, Fotografie, Vervielfältigungsverfahren, Kopierverfahren (Xerografie), Plankopie (Lichtpause), Mikrografie

Anwenden verschiedener reprografischer Techniken: wie Drucktechniken (Digitaldruck, Offset), Plandruck, Mikroverfilmung, Fotografie, Vervielfältigungsverfahren, Kopierverfahren (Xerografie), Plankopie(Lichtpause), Mikrografie

22.

Kenntnis über die in der Reprografie verwendeten Maschinen: wie Planvervielfältiger, Kopierer, Hochleistungskopierer schwarz/weiß und Farbe, Großflächenkopierer, Plotter, Kleinoffset-Druckmaschinen

Einsetzen der in der Reprografie verwendeten Maschinen (Planvervielfältiger, Kopierer, Hochleistungskopierer in schwarz/weiß und Farbe, Großflächenkopierer, Plotter, Kleinoffset-Druckmaschinen)

23.

Grundkenntnisse der Weiterverarbeitung der Vervielfältigungsprodukte: wie Sortierer, Bindegerät, Falzmaschine, Schneidmaschine

Kenntnis der Weiterverarbeitung der Vervielfältigungsprodukte: wie Sortierer, Bindegerät, Falzmaschine, Schneidmaschine

Weiterverarbeiten der Vervielfältigungsprodukte

24.

Kenntnis der Auftragsabwicklung (Planen, Organisieren, Durchführen) und Kundenbetreuung

Auftragsabwicklung (Planen, Organisieren, Durchführen) und Kundenbetreuung

25.

Grundkenntnisse der bei der Anwendung der Fertigkeiten erforderlichen Maßnahmen zum Qualitätsmanagement

Kenntnis und Mitarbeit beim Qualitätsmanagement

26.

Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke

27.

Grundkenntnisse über Urheberrecht und Wettbewerbsrecht

28.

Grundkenntnisse über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes; Kenntnis über die funktionelle Gestaltung des Arbeitsplatzes

29.

Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

30.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften und Maßnahmen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

31.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

32.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

      

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

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