§ 3
Diese Verordnung tritt mit der endgültigen Beendigung des Informationsaustauschs im Rahmen des Wassenaar Arrangements außer Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
Diese Verordnung tritt mit der endgültigen Beendigung des Informationsaustauschs im Rahmen des Wassenaar Arrangements außer Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)