Höhe der Steuer
§ 3.
(1) Die Steuer beträgt 2 Euro pro zugestelltem Paket.
(2) Abweichend von Abs. 1 können Versandhändler die Steuer pro Bestellung, die zu einer Zustellung gemäß § 1 führt, berechnen. Diese Entscheidung gilt für alle Bestellungen innerhalb eines Erklärungszeitraumes.
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2026
Gesetzesnummer
20013257
Dokumentnummer
NOR40280308
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