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§ 3 Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2021

Befugnisse und Aufgaben im Unternehmensgegenstand

§ 3.

(1) Die Gesellschaft ist befugt, unter Bedachtnahme auf die Bedürfnisse des österreichischen Bibliothekswesens und der Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sowohl den Betrieb als auch die Ausweitung des österreichischen IT-unterstützten Bibliothekenverbundes als auch anderweitige Dienstleistungen, die im Interesse des österreichischen Bibliothekswesens, der genannten Einrichtungen oder sonstiger Auftraggeberinnen und Auftraggeber liegen, durchzuführen.

(2) Im Rahmen der oben angeführten Fachgebiete obliegt der Gesellschaft insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  1. a) Operative Leitung des Bibliothekenverbundes inklusive der laufenden Planung, Umsetzung und Vertretung nach außen sowie Betrieb der Verbundzentrale mit den zentralen Verbunddatenbanken;
  2. b) Bereitstellung aller zentralen Verbunddienstleistungen;
  3. c) Betrieb lokaler Bibliothekssysteme;
  4. d) Setzung geeigneter Schritte zur Ausweitung des Bibliothekenverbundes;
  5. e) Datenmanagement, speziell Datenkonversion und Datenbereinigung;
  6. f) Erbringung einschlägiger, bibliotheksbezogener Serviceleistungen;
  7. g) Beratung bzw. Unterstützung bei der Bildung von Konsortien zum Ankauf von Datenbanklizenzen;
  8. h) Entwicklung und Anbot anderer im Interesse der Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Verbundbibliotheken gelegenen Serviceleistungen;
  9. i) Dokumentation, Informationsvermittlung und Beratung;
  10. j) Weiterentwicklung zentraler Verbunddienstleistungen;
  11. k) Anbieten zentraler Basisinfrastruktur für Open Access und Digital Preservation (Langzeitverfügbarkeit) im Bereich des wissenschaftlichen und künstlerischen Publikationswesens;
  12. l) Koordination der Initiative Shared Storing Austria.

(3) Der Gesellschaft obliegen die Leitung und der Betrieb des Verbundes für Bildung und Kultur (VBK). Dazu zählen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. a) Besorgung des operativen Geschäfts des Verbundes für Bildung und Kultur (VBK);
  2. b) Erbringung zentraler Bibliotheksdienstleistungen für die Verbundmitglieder einschließlich des Betriebs des gemeinsamen lokalen Bibliothekssystems;
  3. c) Ausgestaltung des Verbundes auf technischer sowie auf Angebotsebene;
  4. d) Vertretung des Verbundes in einschlägigen in- und ausländischen Fachgremien.

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2020

Gesetzesnummer

20001734

Dokumentnummer

NOR40225211

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