Aufschläge für begünstigte Bezieher
§ 3
(1) Die Apothekerinnen/Apotheker und hausapothekenführenden Ärztinnen/Ärzte haben dem Bund, den Ländern und Gemeinden sowie den von ihnen verwalteten Fonds und Anstalten, den Trägern der Sozialversicherung und gemeinnützigen Krankenanstalten als begünstigte Bezieher nach Maßgabe des Abs. 2 abweichend von Anlage A I Z 2a einen ermäßigten Zuschlag auf den Apothekeneinstandspreis zu verrechnen.
(2) Werden Arzneispezialitäten durch eine öffentliche Apotheke oder eine/einen hausapothekenführende/n Ärztin/Arzt abgegeben, so ist dem Apothekeneinstandspreis
- 1. bis zu 10,- Euro ein Zuschlag von 37 vH (=27% Rohverdienst),
- 2. von 10,16 Euro bis 20,- Euro ein Zuschlag von 35 vH (= 25,9% Rohverdienst),
- 3. von 20,46 Euro bis 30,- Euro ein Zuschlag von 32 vH (= 24,2% Rohverdienst),
- 4. von 30,95 Euro bis 60,- Euro ein Zuschlag von 28 vH (= 21,9% Rohverdienst),
- 5. von 62,45 Euro bis 100,- Euro ein Zuschlag von 23vH (= 18,7% Rohverdienst),
- 6. von 104,25 Euro bis 120,- Euro ein Zuschlag von 18 vH (= 15,3% Rohverdienst),
- 7. von 124,22 Euro bis 150,- Euro ein Zuschlag von 14 vH (= 12,3% Rohverdienst),
- 8. von 155,46 Euro bis 200,- Euro ein Zuschlag von 10 vH (= 9,1% Rohverdienst),
- 9. von 207,56 Euro bis 350,- Euro ein Zuschlag von 6 vH (= 5,7% Rohverdienst),
- 10. über 357,08 Euro ein Zuschlag von 3,9 vH (= 3,8% Rohverdienst) hinzuzurechnen.
Beträgt der Apothekeneinstandspreis der Arzneispezialitäten
- 11. 10,01 bis 10,15 Euro, so beträgt der Verkaufspreis 13,70 Euro,
- 12. 20,01 bis 20,45 Euro, so beträgt der Verkaufspreis 27,- Euro,
- 13. 30,01 bis 30,94 Euro, so beträgt der Verkaufspreis 39,60 Euro,
- 14. 60,01 bis 62,44 Euro, so beträgt der Verkaufspreis 76,80 Euro,
- 15. 100,01 bis 104,24 Euro, so beträgt der Verkaufspreis 123,- Euro,
- 16. 120,01 bis 124,21 Euro, so beträgt der Verkaufspreis 141,60 Euro,
- 17. 150,01 bis 155,45 Euro, so beträgt der Verkaufspreis 171,- Euro,
- 18. 200,01 bis 207,55 Euro, so beträgt der Verkaufspreis 220,- Euro,
- 19. 350,01 bis 357,07 Euro, so beträgt der Verkaufspreis 371,- Euro.
Schlagworte
Rezeptgebühr
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2017
Gesetzesnummer
10010306
Dokumentnummer
NOR40193751
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