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§ 3 Ofenbau- und Verlegetechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.


Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

6.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

7.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

8.

Mitwirken beim Beraten und Betreuen von Kunden/innen auch in Energie-, Klima- und Umweltfragen

Beraten und Betreuen von Kunden/innen auch in Energie-, Klima- und Umweltfragen

9.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

10.

Kenntnis der Werkstoffe (Verlegematerial, keramische Bauteile, Schamott- und Mauersteine, Natur- und Kunststeine) und Hilfsstoffe (wie zB Zement, Gips, Kleber, Fugenfüller usw.), ihrer Eigenschaften, Rutschfestigkeit, Verwendungs-, Verarbeitungs- und Wiederverwertungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung

11.

Kenntnis der Auswahl, der Eingangskontrolle, des Transportes und der Lagerung von Fliesen und Platten, keramischen Bauteilen, Schamott- und Mauersteinen sowie von Natur- und Kunststeinen

12.

Kenntnis der handels- und branchenüblichen Materialbezeichnungen und Fachausdrücke

13.

Lesen von technischen Unterlagen (zB Pläne, Verlegepläne und Merkblätter, Montageanweisungen, Anschlusspläne, Einbauanleitungen, Ofen- und Montagepläne)

14.

Erstellen von technischen Zeichnungen (zB Verlegepläne, Ofen- und Montagepläne, Luftleitungssysteme)

15.

Kenntnis der Entstehung, Entwicklung und Geschichte der Keramik und des Ofenbaues

16.

Grundkenntnisse der Elektrotechnik

Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regeltechnik

17.

Kenntnis der Bauphysik (zB Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Frost- und Säurebeständigkeit, Rutschfestigkeit von Belägen, Dampfsperren, Raumklima, Luftfeuchtigkeit, U-Werte, Wärmestrahlung, Brandschutz, Schallschutz) und Bauchemie (zB Chemikalienbeständigkeit der Verlegematerialien, Reinigungsmittel, Sicherheitsrichtlinien, Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung chemischer Produkte, Entsorgung)

18.

Kenntnis der Bautechnik (zB Vermessungen, Boden- und Estrichaufbauten, Deckenkonstruktionen)

19.

Durchführen berufsspezifischer Berechnungen (zB Materialbedarfsberechnungen, Wärmebedarfsberechnungen, Ofenberechnungen und Zugberechnungen, Rauchfangberechnungen, Luftleitungssystemen, Grundlagen für die Erstellung von Energieausweisen) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

20.

Ermitteln des Materialbedarfes sowie Auswählen und Überprüfen des erforderlichen Materials insbesondere im Hinblick auf Rutschfestigkeit

21.

Kenntnis der Farbenlehre (Farbwahl im Hinblick auf Farbästhetik und Farbharmonie)

22.

Herstellen von Waagrissen, Aufstichen und Gefällen

23.

Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen

24.

Herstellen von Kleber-, Mörtel- und Putzmischungen sowie Ausführen von berufsspezifischen Maurer- und Verputzarbeiten

25.

Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten

26.

Herstellen von Alternativ- und Verbundabdichtungen als Untergrund für die Verlegung von keramischen und nicht keramischen Verlegematerialien

27.

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen (wie zB Bohren, Schleifen, Umformen, Trennen, Löten, Schweißen)

28.

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von keramischen und nicht keramischen Verlegematerial und Bauteilen (wie zB Behauen, Schneiden, Bohren, Lochen Schleifen) und Schamott- und Mauersteinen sowie von Natur- und Kunststeinen

29.

Kenntnis der Versetz- und Verlegeverfahren von Belagselementen, Wand- und Bodenheizungen (inklusive Anschlussarbeiten, Regeltechnik), Verfugungsarbeiten sowie der Oberflächenbehandlung und Konservierung

30.

Anwenden der Versetz- und Verlegeverfahren von verschiedenen Belagselementen an Böden, Wänden und Stufen im Dünn- und Dickbett

31.

Grundkenntnisse über Wand- und Bodenheizungselemente, über deren Verlegung als Untergrund für Belagsarbeiten sowie der dafür erforderlichen Anschlussarbeiten

32.

Herstellen von Trenn- und Anschlussfugen mit elastischen Fugenfüller

33.

Behandeln von Oberflächen und Konservieren spezifischer Belagselemente

34.

Kontrolle und Prüfung der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln

35.

Kenntnisse des Schwimmbadbaus und säurebeständiger Belagsarbeiten

36.

Kenntnis der Brennstofflehre (feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe) und anderer Energieträger

37.

Kenntnis der Verbrennungslehre (Verbrennungsphasen, Brennwert, Heizwert, Heizwertbestimmung, Emissionen, Abgasmessung, Abgasanalysen)

38.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe sowie andere Energieträger (zB Kachelöfen, Kombiöfen, Heizkaminen, Küchenherden, offenen Kaminen, Sonderformen, Gas-Einsatz-Kachelöfen und Elektro-Heizungen)

39.

Kenntnis der Rauchfanglehre (Bauweisen, Kaminzug, Zugstörungen, Rauchfanganschluss)

40.

Kenntnis der Dimensionierung von wasserführenden Leitungen sowie von Rohrleitungssystemen (inklusive Sicherheitseinrichtungen) zur Verteilung von Warmwasser als Energieträger

41.

 

Setzen von Kachelmänteln (inklusive Heiztüren und Putzöffnungen), Simsteilen und Abdeckungen

42.

Verkleiden von Heizungsanlagen mit Natur- und Kunststeinen

43.

Ausführen des Innenausbaus (Heizkammern auskleiden, Heizgaszüge einbauen) nach einschlägigen Berechnungsunterlagen

44.

Mitarbeit beim Herstellen des Anschlusses der Feuerstätte an den Rauchfang

Herstellen des Anschlusses der Feuerstätte an den Rauchfang

45.

Montieren von Warmluftheizungen inklusive Einbau von Komponenten wie Heizeinsätze, Luftklappen, Ventilatoren, Luftleitungsrohren

46.

Montieren von Elektroheizungen wie zB Einsetzen von Elektrospeicherkernen in den Kachelmantel und deren Verdrahtung sowie Einbringen des Wärmeschutzes

47.

Montieren von Gas- und Öl-Einsätzen

48.

Aufstellen von Küchenherden inklusive Montieren von Herdplatte, Heizbrust, Deckel, Schutzstange, Putztüre usw.

49.

Montieren der Bauteile von offenen Kaminen wie Rauchschürzen, Klappen, Kamineinsätzen usw.

50.

Montieren von Ganzhausheizungen inklusive Einbauen und Einbinden von Luft-Wasser-Wärmetauschern

51.

Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen

52.

Durchführen von Funktionsanalysen (Sicherstellen der Funktion von Rohrleitungssystemen, elektronischen Regelanlagen, Durchführen von Probeheizungen) und Abgasanalysen

53.

Mitarbeit beim Übergeben der Heizungsanlage und Einschulen des/der Kunden/in

Übergeben der Heizungsanlage und Einschulen des/der Kunden/in

54.

Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmassabrechnung, Aufmasstabellen, Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

55.

Anbieten und Durchführen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Servicearbeiten

56.

Kenntnis der berufspezifischen Normen und Rechtsvorschriften (zB technische Bauvorschriften, Bauordnungen)

57.

Grundkenntnisse der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Angebot, Kaufvertrag, Lieferschein, Rechnungen)

58.

Grundkenntnisse der verkaufsgerechten Warenpräsentation

59.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

60.

Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen

61.

Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software

62.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

63.

Kenntnis der einschlägigen elektrotechnischen und hydraulischen Sicherheitsvorschriften und Normen

64.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

65.

Grundkenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

66.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

67.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

68.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987, (KJBG) zu entsprechen.

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