1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
- 1.1.1 sich in den Räumlichkeiten und im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
|
- 1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Prozesse darstellen (zB betriebliche Kosten, Warenfluss).
|
- 1.1.3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb kontaktieren.
|
- 1.1.4 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
|
1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
- 1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Produkte, Branche) beschreiben.
|
- 1.2.2 das Leitbild oder/und die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
|
- 1.2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
|
- 1.2.4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften, Zielgruppen).
|
- 1.2.5 einen Überblick über wesentliche Merkmale der Branche (zB Branchentrends) sowie des Lehr-betriebs (zB Marktposition) geben.
|
- 1.2.6 die Bedeutung von Kennzahlen für den Lehrbetrieb erklären.
|
1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
- 1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
|
- 1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
|
1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
- 1.4.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritte).
|
- 1.4.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufs- schule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
|
- 1.4.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit berufsrelevanten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
|
1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
- 1.5.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
|
- 1.5.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit ein- halten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
|
- 1.5.3 sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben, Kostenbewusstsein).
|
- 1.5.4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
|
- 1.5.5 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge), des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
|
- 1.5.6 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
|
- 1.5.7 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
|
1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
- 1.6.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
|
- 1.6.2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
|
- 1.6.3 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
|
- 1.6.4 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
|
- 1.6.5 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
|
- 1.6.6 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln und entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
|
- 1.6.7 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
|
- 1.6.8 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
|
- 1.6.9 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
|
- 1.6.10 Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.
|
1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
- 1.7.1 mit verschiedenen Zielgruppen (zB Ausbilderinnen/Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
|
- 1.7.2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten (zB in Bezug auf Erscheinungsbild, Ausdrucksweise und Höflichkeit).
|
- 1.7.3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in Englisch kommunizieren (insbesondere Fachausdrücke anwenden).
|
1.8 Kundenorientiertes Agieren |
Die auszubildende Person kann |
- 1.8.1 erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
|
- 1.8.2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben berücksichtigen.
|
- 1.8.3 mit unterschiedlichen Kundensituationen unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderung kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
|
1.9 Prozessmanagement / Geschäftsprozesse |
Die auszubildende Person kann |
- 1.9.1 den Ablauf der Wertschöpfungskette eines Unternehmens erklären.
|
- 1.9.2 einen Überblick über unterstützende betriebliche Prozesse (zB Personal, Marketing) geben.
|
- 1.9.3 bei unternehmensrelevanten Wertschöpfungsketten und bei unterstützenden Vorgängen mitwirken.
|
- 1.9.4 die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferantinnen/Lieferanten, Kundinnen/Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären.
|
1.10 Betriebliches Projektmanagement |
Die auszubildende Person kann |
- 1.10.1 die Grundlagen (zB Anforderungen, Ziele) des innerbetrieblichen Projektmanagements beschreiben.
|
- 1.10.2 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
|
- 1.10.3 die der Ausbildung entsprechenden Projekte selbstständig umsetzen.
|
- 1.10.4 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
|
1.11 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
- 1.11.1 mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
|
- 1.11.2 rechtliche Vorgaben zu Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehr-betriebs berücksichtigen.
|
2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
- 2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
|
- 2.1.2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
|
- 2.1.3 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
|
- 2.1.4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung ein- bringen.
|
- 2.1.5 die betrieblichen Abläufe und Maßnahmen beim Umgang mit Reklamationen beschreiben.
|
2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
- 2.2.1 die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ordnungsgemäß verwenden.
|
- 2.2.2 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
|
- 2.2.3 die Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich optisch beurteilen und bei offensichtlichen Beschädigungen Maßnahmen einleiten.
|
- 2.2.4 rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten.
|
- 2.2.5 Tätigkeiten von mit Sicherheitsaufgaben beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
|
- 2.2.6 berufsbezogene Gefahren, wie Sturz-, Brand- und Explosionsgefahr, in ihrem Arbeitsbereich er- kennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
|
- 2.2.7 mit Materialien, Betriebsmitteln und Gefahrstoffen gemäß Sicherheitsdatenblättern hantieren.
|
- 2.2.8 für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
|
- 2.2.9 sich im Notfall richtig verhalten.
|
- 2.2.10 bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
|
- 2.2.11 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
|
2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
- 2.3.1 die Bedeutung des Umweltschutzes, des Recyclings und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen.
|
- 2.3.2 die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzbestimmungen einhalten.
|
- 2.3.3 Abfall vermeiden und die Wertstoff- und Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
|
- 2.3.4 energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
|
3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen analoge Anwendungen ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
- 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten.
|
- 3.1.2 Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen (zB Datenschutz-Grundverordnung) beachten.
|
- 3.1.3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
|
- 3.1.4 Maßnahmen (zB rasche Verständigung von Dritten, der/s Datenschutzbeauftragten und der verantwortlichen IT-Administration) treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten.
|
- 3.1.5 Maßnahmen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware) unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen.
|
3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
- 3.2.1 betriebliche Software zur Auftragsabwicklung und weitere digitale Anwendungen (zB Maschinensoftware) kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Lagerhaltung).
|
- 3.2.2 Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben abfragen und editieren.
|
- 3.2.3 Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
|
- 3.2.4 Probleme im Umgang mit Software und einfachen digitalen Anwendungen, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet und Intranet nach Problemlösungen recherchieren).
|
3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
- 3.3.1 ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
|
- 3.3.2 eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
|
- 3.3.3 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
|
3.4 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die auszubildende Person kann |
- 3.4.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
|
- 3.4.2 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
|
- 3.4.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
|
- 3.4.4 Daten und Informationen erfassen (zB Cloud-Lösungen), interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
|
|