§ 3 LL-DHEG

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1997

In- und Außerkrafttreten

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1997 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. März 1995, LGBl Nr 54, mit der die Bezirksverwaltungsbehörden und die Schulleiter zur Vornahme bestimmter Maßnahmen in Ausübung der Diensthoheit über die Salzburger Landeslehrer ermächtigt werden, außer Kraft.

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