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§ 3 LEVO-StBHG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2020

2. Abschnitt

Kostenzuschüsse

§ 3

Kostenzuschüsse

Auf Antrag sind Menschen mit Behinderung folgende Kostenzuschüsse zu gewähren:

  1. 1. Kostenzuschüsse für Therapien (§ 4),
  2. 2. Kostenzuschüsse für Hilfsmittel (§ 5),
  3. 3. Kostenzuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen (§ 6),
  4. 4. Kostenzuschüsse für notwendige behinderungsbedingte bauliche Maßnahmen (§ 7),
  5. 5. Kostenzuschüsse für die Inanspruchnahme qualifizierter Gebärdensprach- sowie Schriftdolmetschleistungen (§ 8),
  6. 6. Kostenzuschüsse für die Hilfe durch Training (§ 9).

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2020

08.05.2020

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